Startseite ABSP > Rundmailarchiv > Rundmail vom 29. Dezember 08
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# Rundmail des Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) am 29. Dezember 2008 #
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Datum-Korrektur: Sperrfrist für PM nicht 29. Januar, sondern 29. Dezember 08
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Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der Rundmail vom 24. Dezember schickten wir Euch eine
Pressemitteilung, die zur Jahreswende heraus gehen sollte. Leider
unterlief uns dabei der Fehler, die Sperrfrist mit dem Mo, 29. Januar
(!) 08 zu bezeichnen. Gemeint war natürlich der 29. Dezember 08.
Im Anhang findet Ihr eine korrigierte Version der PM, in welcher die
richtige Sperrfrist angegeben ist.
Über mehrere bundesweite Verteiler ist die PM in dieser Nacht bzw. am
Morgen raus gegangen. Eine Bedienung Eurer lokalen Presse, mit
einleitendem lokalem Bezug, als Verstärkung der schon geschehenen
bundesweiten Versendung wäre also heute und in die erste Januar-Woche
hinein sinnvoll. So können wir gemeinsam daran arbeiten, dass in der
Presse von den nicht begründeten Kürzungen bei Kindern ab dem Schulalter
zu erfahren sein wird. Obwohl von Kinderarmut sehr viel die Rede ist,
sucht man bisher nach der Information über die nicht begründeten
Kürzungen vergeblich.
Für den flüchtigen Datums-Fehler möchte ich mich im Namen des Kokreises
des ABSP und im Namen des Bündnis gegen Kinderarmut noch einmal bei Euch
entschuldigen.
Ich wünsche Euch im Privaten, Beruflichen und Politischen und uns allen
gemeinsam ein gutes Neues Jahr 2009!
Edgar Schu
Anlage:
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Pressemitteilung
Bitte Sperrfrist beachten: Mo, 29. Dezember 08, 4:00 Uhr
Kindergeld - Kinderregelsätze
10 € mehr für die einen - 40 € weniger für die anderen!
Ab 1.1.2009 bekommen Kinder, die keine Hartz-IV-Leistungen beziehen, 10
bzw. 16 € mehr Kindergeld. Die Bundesregierung erkennt damit an, dass
alle Kinder mehr brauchen. Nur Kinder aus Hartz IV-Familien schließt sie
von der Erhöhung aus, denn bei ihnen wird das Kindergeld auf ihren
Regelsatz angerechnet.
Schlimmer noch: die Bundesregierung hält auch jetzt noch daran fest,
Kindern im Alter von 7 bis 17 weiterhin nur eine um rd. 40 € gekürzte
Regelleistung zu zahlen. Seit Einführung von Hartz IV weigert sie sich
anzuerkennen, dass Kinder von 7 bis 13 Jahren wachstumsbedingt einen
höheren Regelsatz brauchen als Säuglinge und dass Jugendliche einen
höheren Bedarf haben als erwachsene Haushaltsangehörige.
Das Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV fordert deshalb die
sofortige Wiederanerkennung des Wachstumsbedarfs von Kindern im Alter
von 7 bis 17 Jahren, d.h. die sofortige Rücknahme der Kürzung ihrer
Regelleistung. Bisher unterstützen über 200 Organisationen,
Organisationsgliederungen und Initiativen diese Forderung, ferner
Prominente wie Friedhelm Hengsbach, Franz Segbers, Detlev Hensche, Prof.
Rudolf Hickel und Christoph Butterwegge.
Der Regelsatz von Kindern im Alter von 7 bis 13 muss wieder 20% höher
sein als der von Säuglingen (253 € statt 211 €) und der von 14 bis
17-Jährigen wieder 90% des Eckregelsatzes statt 80% (316 € statt 281 €).
Aktionsbündnis Sozialproteste/ABSP (Edgar Schu,
edgar.schu@die-soziale-bewegung.de, 0179/672 97 24)
Arbeitslosenverband Deutschland/ALV (Christian Köpcke, ChrKoepcke@aol.com,
0171/937 71 51)
Erwerbslosen Forum Deutschland (Martin Behrsing,
martin.behrsing@erwerbslosenforum.de, 0160/99 27 83 57)
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (Martin
Künkler, martinkuenkler@web.de, 0176/24 40 65 03)
Rhein-Main-Bündnis (Prof. Rainer Roth, arnold-roth@t-online.de, 069/45
38 32)
Tacheles Sozialhilfe e.V. (Frank Jäger, jaeger@tacheles-sozialhilfe.de,
0176/45 01 23 02)
Website: www.kinderarmut-durch-hartz4.de
Pressemitteilung als PDF-Datei (PDF, 5 kb)
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