Liebe MitstreiterInnen
seit kurzem ist unsere öffentliche Petition zur Veröffentlichung der
Arbeitslosenzahlen online und kann unterzeichnet werden. Zur Petition
gelangt Ihr über
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=455
wir bitten Euch, die Petition zu unterstützen und über Euren persönlichen Verteiler unter die Leute zu bringen, wir brauchen viele, viele Unterschriften um das Thema über die Petition in den Bundestag zu bringen.
Vielen Dank für Eure Unterstützung
Pia Witte
PS Entschuldigung, wenn diese Mail mehrmals bei Euch im Postfach
landet, aber sie soll doch so weit wie möglich gestreut werden.
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Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das statistische
Bundesamt die offizielle
Zahl der Arbeitslosen in Deutschland veröffentlicht. Als
Arbeitslosenzahl soll gelten:
Die Summe aller im gesamten Berichtszeitraum arbeitslosen bzw.
arbeitsuchenden Menschen,
die Leistungsbezieher nach dem SGB III (ALG I), nach dem SGB II (ALG
II), arbeitsuchend
mit oder ohne Leistungsbezug sind oder sich in einer Arbeitsgelegenheit, einer
Fortbildungs- oder sonstigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.
Begründung:
Um bei Bundestagswahlen zu entscheiden, welche Partei er wählt,
braucht der Bürger
verlässliche Informationen über die Erfolge bzw. Nicht-Erfolge der an
der Regierung
beteiligten Parteien. Für eine große Mehrheit der Bürger ist es von
herausragender
Bedeutung, inwieweit die Regierung das Problem der
Massenarbeitslosigkeit meistert.
Zur Zeit werden die monatlichen Arbeitslosenzahlen in der BRD durch
die Bundesagentur für
Arbeit bzw. das Ministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Da
auch die Leistung
dieser Stellen an der Höhe der Arbeitslosenquote gemessen wird, ist es
nur allzu
menschlich und verständlich, dass sie die Zahlen möglichst vorteilhaft
darstellen.
Dadurch kann es für den Bürger schwierig sein, anhand der
veröffentlichten Zahlen seine
Wahlentscheidung sachkundig an diesem wichtigen Bereich zu
orientieren. Beispielsweise
werden Personen, die an Maßnahmen teilnehmen und per Gesetz dazu
verpflichtet sind, beim
Angebot eines Arbeitsplatzes auf dem ersten Arbeitsmarkt die Maßnahme
unverzüglich
abzubrechen, dennoch in der derzeitigen Statistik nicht als
Arbeitslose geführt.
Der Bundestag lege daher per Gesetz fest, dass die monatlichen Zahlen
über den Stand der
Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht mehr von der Bundesagentur oder
dem Ministerium für
Arbeit und Soziales veröffentlicht werden, sondern durch die
neutralere Instanz des
statistischen Bundesamts.
Dabei sollen die Zahlen wie folgt aufgeschlüsselt werden:
I. Im gesamten Berichtszeitraum arbeitslose bzw. arbeitssuchende
Leistungsbezieher:
- Gesamtzahl der Leistungsbezieher in der Bundesrepublik, dann
aufgeschlüsselt nach:
a) Anzahl der Leistungsbezieher nach dem SGB III (ALG I) b) Anzahl der
Leistungsbezieher
nach dem SGB II (ALG II)
- Gesamtzahl der als arbeitssuchend
gemeldeten Personen, kann
aufgeschlüsselt werden nach:
c) Arbeitssuchende mit Leistungsbezug
d) Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug
- Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen können aufgeschlüsselt werden nach:
e) Anzahl der Personen in einer AGH (1 Euro-Job)
f) Personen in einer Fortbildungsmaßnahme g) Personen in sonstigen
Maßnahmen
h) Personen mit SGB II Bezug die einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Aufstocker)
Die Summe der Personen unter I. a), b) und d), abzüglich h), soll als offizielle Gesamtzahl der Arbeitslosen im Berichtszeitraum gelten und durch das statistische Bundesamt veröffentlicht werden.
II. Weitere im Rahmen der Sozialgesetzbücher berücksichtigte
Personengruppen:
- Gesamtzahl derer, die im Berichtszeitraum arbeitssuchend gemeldet
waren und eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben,
aufgeschlüsselt nach:
a) durch die Bundesagentur/ARGE in Arbeit vermittelt,
b) ohne die Vermittlung durch die Bundesagentur/ARGE den Weg in den ersten Arbeitsmarkt gefunden.
- Gesamtzahl der Kinder unter 15 Jahren in der Bundesrepublik, die vom Sozialgeld leben. Diese weiteren Angaben unter II. und weiter aufgeschlüsselte Informationen unter I. stehen immer zur Veröffentlichung frei.